Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Ausfall bei Krankheit: Das sollten Sie beachten
Sollten Sie oder Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht an der Behandlung teilnehmen können, so möchten wir Sie bitten uns dies 24 Stunden vorher mitzuteilen. Ausnahmen können bei plötzlichem Eintreten selbstverständlich nach Absprache mit dem Therapeuten getätigt werden.
Dies gilt auch bei anderen terminlichen Verpflichtungen.
Nichterscheinen: Das sollten Sie beachten
Bei Nichterscheinen ohne Absage sind wir von den Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet worden, Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen.
Eigenanteil: Das sollten Sie beachten
Ab dem 18. Lebensjahr sind Sie dazu verplichtet pro Verordnung einen sogenannten Eigenanteil zu entrichten.
Sollten Sie Fragen zum Eigenanteil haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Verordnungsgebühr: Das sollten Sie beachten
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr eine so genannte Verordnungsgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.
Sollten Sie Fragen zur Verordnungsgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.