Bleibende oder vorübergehende Veränderungen am Hörorgan können zu Hörstörungen führen. Einschränkungen des Gehörs treten ein- oder beidseitig auf und kommen in kontinuierlicher Abstufung von fast normaler Hörfähigkeit über Schwerhörigkeit bis zum vollständigen Ausfall des Hörsinnes vor. Eine vollständige Taubheit oder Gehörlosigkeit tritt sehr selten auf. Die Einteilung von Hörstörungen richtet sich nach Ursache, Art, Ausmaß und Lokalisation des Hörverlustes.
Ursachen von Hörstörungen
Wie bei den meisten logopädischen Störungsbildern gibt es viele mögliche Ursachen: z.B. erbliche Faktoren, pränatale Rötelinfektion der Mutter, als Folge von Masern-,
Mumps- oder Meningitiserkrankung, chronische Mittelohrentzündung , Hörsturz als Erwachsener.
Ursache, Art und Ausmaß der Hörstörung und das Lebensalter, in dem eine Hörstörung auftritt, haben nicht nur verschiedenartige Auswirkungen auf die Kommunikationsfähigkeit der Patienten sondern auch
auf ihre psychosoziale Situation (z.B. Einschulung in eine Gehörlosenschule) und damit auf ihre Gesamtentwicklung, und zwar im geistigen, emotionalen und psychosozialen Bereich.
Bei Hörstörungen kommt es beinahe immer zu Störungen der Sprache und des Sprechens oder der Stimme:
undeutliche Aussprache
eingeschränkter Wortschatz
Dysgrammatismus
ggf. als Folge Einschränkung der schriftsprachlichen Fähigkeiten. (s.a. Seite "Sprachauffälligkeiten bei Kindern)
Laute und hohe, leise und dumpfe oder gepresste Stimmgebung Verstärkte Nasalität ("Näseln")
Verzerrte oder monotone "Sprachmelodie" (Prosodie)
Bei Kindern mit Sprachstörungen sollte deshalb stets eine Hörstörung als Ursprung in Betracht gezogen werden und unbedingt bei einer ärztlichen Diagnostik abgeklärt werden. Je früher eine Hörstörung erkannt wird (unter Umständen schon ab dem 6. Lebensmonat, wenn der Säugling aufhört zu lallen und zu gurren), desto früher können therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden, um die negativen Folgen einer Hörstörung auf die Kommunikationsfähigkeit entscheidend zu vermindern.
Sprachtherapeutische Behandlung
Bei Patienten mit Hörstörungen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Audiologen, Audiometristen und Gehörlosen /Schwerhörigenpädagogen von enormer Bedeutung. So wird ergänzend zur medizinisch-apparativen Versorgung der Patienten (Hörgerät, Cochlea-Implantat) logopädische7sprachtherapeutische Therapie notwendig. Schwerpunkte sind hierbei zum einen die Therapieinhalte aus der Behandlung mit sprachentwicklungsverzögerten Kindern (Aussprache, Satzbau, Wortschatz), zum anderen aber auch vertiefend
auditive Wahrnehmung
Lippenlesefähigkeiten
Schriftsprachliche Fähigkeiten
Stimmgebung
Prosodie (Sprachmelodie)
Die sprachtherapeutische Arbeit mit Cochlea-Implantat-Trägern ist nochmals eine sehr spezielle Therapieform.
Die sprachtherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung (privat und alle Kassen).
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